Die Erdbestattung
Hierbei handelt es sich um die traditionellste Bestattungsart, die in Anspruch
genommen wird. Bei der Erdbestattung wird die/der Verstorbene in einem
Sarg ins Grab gesenkt.
Die Ruhezeit für ein Erdgrab auf den städtischen Friedhöfen in Bergisch Gladbach
beträgt 30 Jahre.
Es gibt 2 Arten von Erdgräbern:
a) |
Erd-Wahlgrab Das Wahlgrab kann, wie der Name es sagt, ausgesucht werden. Es kann sowohl als Einzelgrab oder als Doppelgrab erworben werden. Das Nutzungsrecht bei einem Wahlgrab kann verlängert werden. In ein Erdwahlgrab können bis zu 4 Urnen zusätzlich beigesetzt werden |
b) |
Erd-Reihengrab Bei einem Reihengrab handelt es sich immer um ein Einzelgrab. Wie der Name schon sagt, geht es der Reihe nach und das Grab kann nicht ausgesucht werden. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht den Friedhofsträger zur Neubelegung zur Verfügung.Die Feuerbestattung |
Die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen zum
Krematorium überführt, wo dann die Einäscherung mit dem Sarg stattfindet.
Eine Einäscherung ohne Sarg wird von den Krematorien in NRW nicht
durchgeführt. Die Ruhezeit für Urnengräber auf den städtischen Friedhöfen
in Bergisch Gladbach beträgt 15 Jahre
Urnengräber:
a) |
Urnenwahlgrab In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden |
b) |
Urnenreihengrab In einem Urnenreihengrab kann 1 Urne beigesetzt werden. |
c) |
Anonymes Urnengrab Diese Art der Urnenbeisetzung ist auf den Friedhöfen Moitzfeld und Gronau möglich. |
d) |
Pflegeurnengrab Auf dem Friedhof Refrath besteht die Möglichkeit zusammen mit einem Grabpflegevertrag ein Urnenreihengrab zu erwerben Infos unter: www.ruehgarten-refrath.de |
e) |
Baumbestattung "Begräbniswald" Der Begräbniswald an der Reuterstraße in Bergisch Gladbach bietet die Möglichkeit die Totenasche im Wurzelbereich eines Baumes beizusetzen. |
Die Seebestattung
Diese Bestattungsvariante setzt grundsätzlich eine Einäscherung voraus. Die Beisetzung
Der Urne auf See erfolgt in eigens dazu genehmigten Gewässern, die außerhalb der
Hoheitsgewässer einer Landes liegen. Zur Seebestattung sollte eine entsprechende Willenserklärung der/des Verstorbenen vorliegen.
Eine Beisetzung kann sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee erfolgen.